Ein wichtiges Anliegen der Sanierung ist die Abstimmung von Interessen der öffentlichen Planung mit privaten Sanierungsmaßnahmen der Haus- und Grundeigentümer. Darüber hinaus werden alle Bürger vor und während geplanter Modernisierungsvorhaben umfassend beraten:
Die Beratungsleistungen der Stadt Ingelheim am Rhein und der beiden
beauftragten Planungsbüros können ab sofort in Anspruch genommen
werden (Terminvereinbarung unter Telefonnummer 0163 2 666 926). Zur
Vorinformation dient das Informationsblatt "Stadtsanierung Saalgebiet Ingelheim",
das seit dem 15. Juli 2004 bei der Stadt Ingelheim erhältlich ist und
an dieser Stelle zum Download bereitsteht.
Download
des Infoblatts - Seite 1 (pdf, ca. 150 KB)
Download
des Infoblatts - Seite 2 (pdf, ca. 120 KB)
Wenn Sie die Absicht haben, in Ihr bestehendes Gebäude zu investieren und dieses ggf. zu modernisieren, stellt sich
der formale Ablauf wie folgt dar:
1. Sie vereinbaren einen Beratungstermin. Zu diesem Zeitpunkt
sollten Sie zur Vermeidung unnötiger Kosten noch keine
Bauvoranfrage oder Bauantrag ausarbeiten lassen.
2. Bei einem ersten Erörterungsgespräch schildern Sie Art
und Umfang der beabsichtigten Modernisierung. Die von der Stadt beauftragten
Sanierungsberater prüfen die Förderfähigkeit und die
Einfügung der geplanten
Maßnahmen in das städtebauliche Rahmenkonzept der Stadt.
3. Jetzt kann ein/e Architekt/in Ihrer Wahl den Vorentwurf für die Modernisierung
Ihres Hauses erstellen. Dabei schätzt er/sie die voraussichtlichen Investitionskosten
ab. Sollte für die geplante Maßnahme keine Architektenleistung
notwendig sein, können auch Handwerkerangebote und Bestandspläne
als Antragsunterlagen eingereicht werden.
4. Die Pläne und Kostenaufstellung werden durch die Sanierungsberater
geprüft und, falls erforderlich, werden weitere Abstimmungsgespräche
geführt.
Ein Arbeitstreffen des Gremiums Stadtsanierung (v.l.): Steven Arnold (Bauverwaltung incl. Sanierung), Herbert Weyell (Gestaltungsberatung), Holger Grewe (Projektleiter Kaiserpfalz) und Philipp Laur (Leiter des Amtes für Bauen, Planen und Umwelt). | ©
5. Auf Grundlage dieses Entwurfes ermittelt das Büro MAP CONSULT die
mögliche finanzielle Förderung und teilt sie Ihnen mit. Falls erforderlich, bereitet
der Architekt den Bauantrag vor und reicht ihn bei der Verwaltung ein. Der
Sanierungsplaner prüft den Bauantrag und formuliert eine Stellungnahme.
Die bau- und sanierungsrechtliche Genehmigung und Entscheidung über
die Förderung trifft die Stadt.
Mit der Gestaltungsberatung wurde das Büro Hytrek, Thomas, Weyell & Weyell, Planergruppe Flörsheim, im Jahr 2002 beauftragt. Seither wurden eine Stadtbildanalyse und der Rahmenplan in erster Fassung gemeinsam mit der Stadtverwaltung erarbeitet. Aktuell wird ein Ausbauplan für die öffentlichen Straßen und Plätze entwickelt. Die Förderungsberatung hat das Büro MAP-Consult GmbH übernommen, das für die organisatorisch-finanzielle Abwicklung des Sanierungsverfahrens zuständig ist.
Von Seiten der Stadt Ingelheim sind Herr Baudirektor Jörg Haffner und der Leiter der Forschungsstelle Kaiserpfalz, Herr Holger Grewe, für die Stadtsanierung im Saalgebiet zuständig:
Außer der Vereinbarung eines Beratungstermins steht Ihnen der Kontakt sanierung _@_kaiserpfalz-ingelheim.de zur Verfügung. Die Beratung ist ein Angebot der Stadt Ingelheim am Rhein und für die Bewohner des Saalgebietes kostenlos.
Im Mai 2005 erschien eine Gestaltungsrichtlinie, die als Leitfaden für
Modernisierungsmaßnahmen im privaten Bereich benutzt werden soll. Die
Richtlinie besitzt keine Rechtsverbindlichkeit, jedoch stellt die Einhaltung
bestimmter Vorgaben die Bedingung für das Zustandekommen eines Modernisierungsvertrags
mit der Stadt Ingelheim dar. Das 46 Seiten starke Heft wurde per Hauswurfsendung
an alle im Saalgebiet belegenen Grundstückseigentümer verteilt. Interessenten
erhalten das Heft kostenlos beim Bau- und Planungsamt der Stadtverwaltung Ingelheim.
Zur Vorinformation geben wir an dieser Stelle die Kapitel Geschichte, Raumstruktur,
Geltungsbereich und Förderung wieder.
Download
von ausgewählten Kapiteln der Gestaltungsrichtlinie
(pdf, ca. 860 KB)